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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) | Praxis

Wir übermitteln die eAU direkt an Ihre Krankenkasse. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Arbeitgeberverfahren.

Wir als Arztpraxis übermitteln die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse.

Arztpraxen müssen Krankmeldungen (AU) seit Mitte letzten Jahres digital an die Krankenversicherung senden. In unserer Praxis bieten wir die eAU ab sofort für unsere gesetzlich versicherten Patienten an.

Seit dem 01. Januar 2023 ist zudem das Arbeitgeberverfahren der eAU dazugekommen.

D.h. Arbeitgeber sollen ab sofort die Informationen zur AU ihrer kranken Mitarbeiter digital bei den Krankenkassen abrufen. Zuständig für diesen Schritt sind nicht mehr wir, als Ihre Arztpraxis, sondern die Krankenkassen. Und bitte denken Sie daran: Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

Ihr Team der Praxis Dr. med. Sven Burghardt